
Darum braucht dich Oberglatt
Oberglatt braucht DICH!
Schön, dass Sie hier sind. Sie können sich also vorstellen in eine Behörde gewählt zu werden. Gut, denn Oberglatt braucht Sie. Im Kanton Zürich sind nämlich die Mitglieder von Stadt- und Gemeinderat, von Schulpflegen und Kirchenpflegen praktisch immer im Milizsystem tätig. Das heisst, sie üben ihr Amt neben ihrem Hauptberuf aus.
Die Tätigkeit in einer Behörde verspricht viel
Hier kommen Sie ins Spiel. Oberglatt kann nur funktionieren, wenn Menschen sich in den Behörden engagieren. Vielleicht also auch Sie. Eine Behördentätigkeit in Oberglatt verspricht viel: viel Abwechslung, viele Begegnungen mit Einwohnerinnen, Einwohnern und Firmen, einen Baustein für Ihre berufliche Karriere, spannende Einblicke in die Gesetzgebung, ein Sprungbrett in die noch höhere Politik – und auch eine Entschädigung.
Wahlen am 8. März 2026
An der Urne gewählte Behörden
Die Erneuerungswahlen für die an der Urne gewählten Behörden finden am 8. März 2026 statt. Es werden insgesamt 27 Politikerinnen und Politiker gesucht. Nämlich:
Gemeinderat - 6 Mitglieder
Primarschulpflege - 7 Mitglieder
Rechnungsprüfungskommission - 5 Mitglieder
Sozialbehörde - 4 Mitglieder
Evang.ref. Kirchenpflege - 5 Mitglieder
Als Mitglied einer Behörde engagieren Sie sich zum Wohl der Bevölkerung von Oberglatt. Sie tragen massgebend zu einer gesunden und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Oberglatt bei.
Wissen Sie noch nicht, welche Behörde die richtige für Sie ist? Lesen Sie das Anforderungsprofil oder melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Oberglatt.
Für interessierte Personen findet am 28. Oktober 2025, um 19.00 Uhr ein Informationsanlass im Zentrumssaal der Gemeinde Oberglatt statt.
Unterstellte und beratende Kommissionen
Ergänzend zu den an der Urne gewählten Behörden gibt es noch die unterstellten und beratenden Kommissionen. Diese werden am 24. März 2026 vom Gemeinderat gewählt. Hier braucht es folgende Personen:
Unterstellte Kommissionen
Baukommission - 4 Mitglieder
Werkkommission - 4 Mitglieder
Grundsteuerkommission - 2 Mitglieder
Beratende Kommissionen
Bibliothekskommission - 1 Mitglied
Kommission Generation Plus - 5 Mitglieder
Kulturkommission - 5 Mitglieder
Wahlbüro - 10 Mitglieder
Auch die unterstellten und beratenden Kommissionen tragen wesentlich zum Funktionieren der Gemeinde Oberglatt bei. Sie bearbeiten Geschäfte und entscheiden teilweise selbstständig oder stellen dem Gemeinderat Antrag.
Diese Behörden werden gewählt
An der Urne gewählte Behördenmitglieder
Gemeinderat | 6 | Mitglieder inkl. Präsident/-in |
Primarschulpflege | 7 | Mitglieder inkl. Präsident/-in |
Sozialbehörde | 4 | Mitglieder |
Rechnungsprüfungskommission | 5 | Mitglieder inkl. Präsident/-in |
Evang. - Ref. Kirchenpflege | 5 | Mitglieder inkl. Präsident/-in |
Vom Gemeinderat gewählte Behörden
Baukommission | 4 | Mitglieder |
Werkkommission | 4 | Mitglieder |
Grundsteuerkommission | 2 | Mitglieder |
Bibliothekskommission | 1 | Mitglieder |
Kommission Generation Plus | 5 | Mitglieder |
Kulturkommission | 5 | Mitglieder |
Wahlbüro | 10 | Mitglieder |
Ablauf
Urnenwahlen
Interessierte Personen können ab der amtlichen Publikation der Wahlanordnung (24. Oktober 2025) den Wahlvorschlag ausfüllen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigen Personen der Gemeinde Oberglatt unterzeichnet werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
Der Wahlvorschlag muss bis spätestens am 13. November 2025, 16.00 Uhr bei der Gemeinde Oberglatt eingereicht werden.
Nach Ablauf der Frist wird eine zweite Frist von 7 Tagen amtlich publiziert. Nach Ablauf der zweiten Frist entscheidet sich, ob gedruckte Wahlzettel zum Einsatz kommen.
Unterstellte / beratende Kommissionen
Die unterstellten Kommissionen werden direkt vom Gemeinderat gewählt. Interessierte Personen können ihre Kandidatur ab dem 24. Oktober 2025 bis zum 3. Dezember 2025 mittels separatem Formular an gemeinde@oberglatt.ch senden.
Das Formular für die Kandidatur wird ab dem 24. Oktober 2025 auf dieser Webseite sowie auf www.oberglatt.ch aufgeschaltet.
Wahltermin
Sonntag, 8. März 2026
Wahltermin für vom Gemeinderat gewählte Behörden
Dienstag, 24. März 2026
Gemeinde Oberglatt
Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren
Ein Behördenamt in Oberglatt
Für ein Behördenamt in der Gemeinde Oberglatt können Sie sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren.
Wahlvorschläge für die an der Urne gewählten Behörden sowie das Anmeldeformular für unterstellte oder beratende Kommissionen stehen ab dem 24. Oktober 2025 auf der Webseite www.oberglatt.ch zum Download zur Verfügung.
Die politischen Parteien in Oberglatt
Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Oberglatt:
Gemeinde Oberglatt
Kontaktperson
Dominic Plüss
Gemeindeschreiber
Gemeinde Oberglatt
Aufgabenbereich und Entschädigung
Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Oberglatt?
Die Anforderungsprofile der einzelnen Ämter halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen und mit welchem Zeitaufwand Sie ungefähr zu rechnen haben.
Hier finden Sie die Anforderungsprofile:
Wie entschädigt Oberglatt die Tätigkeit in einer Behörde?
Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.
In der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Oberglatt (EVO) erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.
Die Entschädigungsverordnung befindet sich derzeit in einer Teilrevision. Die Gemeindeversammlung wird am 11. Dezember 2025 die neuen Entschädigungen festlegen können. Anpassungen sind nur im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge geplant.