In Schlieren wird 2026 gewählt

2026 wählen die Schlieremerinnen und Schlieremer ihre Behörden für die kommende Amtsdauer von vier Jahren neu.
Haben Sie Interesse, sich zu engagieren und zu kandidieren? Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeindeparlament 36 Mitglieder 08.03.2026
Stadtrat mit Stadtpräsident/in 7 Mitglieder 08.03.2026
Notar/in 1 Mitglied 08.03.2026
Schulpflege * 7 Mitglieder 14.06.2026
Bürgerrechts­kommission ** 9 Mitglieder 14.06.2026

Am 28. September 2025 entscheidet das Schlieremer Stimmvolk über die Teilrevision der Gemeindeordnung. Bei einer Annahme der Teilrevision werden folgende Anpassungen vorgenommen:

* Die Schulpflege wird von 11 Mitgliedern auf 7 verkleinert. Denn ihr Aufgabengebiet hat sich verändert, sodass sich die Mitglieder vermehrt um strategische und weniger um operative Aufgaben kümmern müssen.

** Die Bürgerrechtskommission hat selbst beantragt, die Kommission zum Ende der Amtsperiode 2022–2026 aufzulösen. Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz schränkt den Entscheidungsspielraum derart ein, dass der Aufwand für die Kommission nicht mehr verhältnismässig ist. Somit würde die Wahl der Bürgerrechtskommission im 2026 hinfällig werden.

Wahltermine

Sonntag, 8. März 2026

Die Wahlausschreibung auf der städtischen Website und Beginn des Vorverfahrens mit Ansetzung der Frist von 40 Tagen für die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt für Stadtrat und Notar/in am Freitag, 17. Oktober 2025, und für das Gemeindeparlament am Mittwoch, 19. November 2025.

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026

Sonntag, 14. Juni 2026

Die Wahlausschreibung auf der städtischen Website und Beginn des Vorverfahrens mit Ansetzung der Frist von 40 Tagen für die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt am Freitag, 30. Januar 2026.

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 27. September 2026

Evang.-ref. Kirchenpflege

Die Erneuerungswahlen für die evang.-ref. Kirchenpflege finden am 27. September 2026 statt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ref-limmattal.ch/

Stadt Schlieren

Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren

Ein Behördenamt in Schlieren

Für ein Behördenamt in der Stadt Schlieren können Sie sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren.

Ihre Kandidatur reicht entweder die Partei für Sie ein oder Sie selbst – zusammen mit den Unterschriften von mindestens 15 (bzw. 30 für das Gemeindeparlament) stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Schlieren, die Ihre Kandidatur bestätigen und unterstützen.


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Stadt Schlieren:

Stadt Schlieren

Kontaktperson

Selina Kaufmann-Brücker

Stadtschreiberin

Stadt Schlieren

Aufgabenbereich und Entschädigung

Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Schlieren?

Die Geschäftsordnungen der einzelnen Behörden halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen.

Seit 1974 werden die Aufgaben der Legislative durch das Gemeindeparlament, ein Gremium mit 36 Mitgliedern, wahrgenommen. Auf die Einführung der parlamentarischen Organisation wurde die früher selbständige Schulgemeinde mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Das Gemeindeparlament hat die Gemeindeversammlungen abgelöst.

Die Exekutivaufgaben besorgt der aus 7 Mitgliedern zusammengesetzte Stadtrat. Er hat einen Teil seiner Befugnisse an Ausschüsse mit je 3 Mitgliedern und an die Ressorts delegiert. Die Gesamtbehörde amtet auch als Gesundheitsbehörde.

Um eigenständige Kommissionen handelt es sich bei der vom Volk gewählten Schulpflege, der Bürgerrechtskommission sowie der vom Gemeindeparlament gewählten Sozialbehörde.

Der Stadtrat bestellt ferner Kommissionen, welche beratende Aufgaben haben. Ständige Kommissionen sind: Alterskommission, Jugendkommission, Kulturkommission, Energiekommission, Stadtbaukommission und Kommission Standortförderung Bereich Wirtschaft.

Wie entschädigt Schlieren die Tätigkeit in einer Behörde?

Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.

In der Entschädigungsverordnung der Stadt Schlieren (EVO) erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.