Darum braucht dich Wettswil am Albis

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Wettswil a.A. im Jahr 2026 ihre Behörden neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren. Folgende Behörden werden in Wettswil a.A. gewählt:

Gemeinderat

Der Gemeinderat (GR) ist der Gemeindevorstand der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. Er besteht unter Einschluss des Gemeindepräsidiums aus fünf Mitgliedern (im Nebenamt) und wird durch die Urne auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Amtsführung richtet sich nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung sowie der Behördenerlasse und dem Geschäftsreglement. Der Gemeinderat ist für den Vollzug der ihm durch übergeordnetes Recht übertragenen Geschäfte ebenso zuständig, wie für die Vorberatung und Antragstellung der Geschäfte der Gemeindeversammlung und der Urnenabstimmung. Er vertritt die Gemeinde Wettswil a.A. gegen aussen, sofern nicht eine andere Behörde zuständig ist. Die Gemeindeschreiberin/der Gemeindeschreiber ist für die Vorbereitung und Koordination der Ratsgeschäfte verantwortlich und unterstützt den Gemeinderat in rechtlichen und strategischen Fragen. Überdies sorgt er/sie als Leiter/in der Gemeindeverwaltung dafür, dass die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Gemeinderat reibungslos funktioniert.

Primarschulpflege

Die Schulpflege der Primarschule Wettswil a.A. besteht unter Einschluss des Präsidiums aus fünf Mitgliedern (im Nebenamt). Die Mitglieder werden auf eine Amtsdauer von vier Jahren durch die Urne gewählt. Die Schulpflege führt strategisch die Kindergarten- und die Primarstufe der öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben und Befugnisse im Bereich Schule und Bildung sowie Tagesstrukturen wahr, soweit nicht andere Organe zuständig sind.

Baukommission

Die Baukommission ist eine eigenständige Kommission. Sie besteht unter Einschluss des Präsidiums aus fünf Mitgliedern (im Nebenamt). Drei Mitglieder werden auf eine Amtsdauer von vier Jahren durch die Urne gewählt. Die Hochbauvorsteherin / der Hochbauvorsteher vertritt den Gemeinderat in der Baukommission und ist deren Präsidentin oder Präsident. Ein weiteres Mitglied aus dem Gemeinderat wird als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident der Kommission delegiert. Die Baukommission ist ein Fachorgan und entscheidet innerhalb des Baurecht selbstständig als örtliche Baubehörde v. a. über Baugesuche und die Erteilung von baurechtlichen Bewilligungen. Sie ist auch für den Vollzug von diversen eidgenössischen und kantonalen Bereiche wie Gewässer-, Luft-, Umwelt- und Lärmschutzgesetzgebung verantwortlich. Im Fragen der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung und des Heimatschutzes ist sie ein beratendes Organ des Gemeinderates.

Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist ein Kontrollorgan. Sie besteht mit Einschluss des Präsidiums aus fünf Mitgliedern (Nebenamt) und wird durch die Urne auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission regelt das kantonale und kommunale Recht. Sie prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden. Ihre Prüfung umfasst die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit. Sie erstattet den Stimmberechtigten schriftlich Bericht und stellt Antrag.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Stallikon-Wettswil

Die Kirchenpflege besteht mit Einschluss des Präsidiums aus sieben Mitgliedern (Nebenamt). Sie berät, entscheidet und vollzieht die ihr übertragenen Geschäfte der Kirchgemeinde. Sie führt die Verwaltung der Kirchgemeinde und nimmt die Aufsicht wahr.

Sekundarschulpflege


Die Sekundarschulpflege setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewählt werden. Die Schulpflege ist in erster Linie für die politisch-strategische Führung der Sekundarschulgemeinde Bonstetten verantwortlich.

Notar/in Notariatskreis Schlieren

Die zürcherischen Notariate sind Teil der Judikative. Die Wahl der Notare erfolgt direkt durch das Volk.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat (inkl. Präsidium) 5 Mitglieder
Primarschulpflege (inkl. Präsidium) 5 Mitglieder
Baukommission 3 Mitglieder
Rechnungsprüfungskommission (inkl. Präsidium) 5 Mitglieder
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Stallikon-Wettswil 7 Mitglieder
Sekundarschulpflege Bonstetten 5 Mitglieder
Notar/in Notariatskreis Schlieren 1 Notar/Notarin

Wahltermin

Sonntag, 8. März 2026

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026

Gemeinde Wettswil am Albis

Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren

Ein Behördenamt in Wettswil am Albis

Für ein Behördenamt in der Gemeinde Wettswil a.A. können Sie sowohl als Mitglied einer Partei wie auch als parteilose Person kandidieren. Voraussetzung für die Wahl in ein Organ der Gemeinde Wettswil a.A. ist der politische Wohnsitz in unserer Gemeinde.

Ihre Kandidatur wird entweder von einer Partei eingereicht oder von Ihnen persönlich mittels des vorgegebenen Wahlvorschlagsformulars bei der Gemeindeverwaltung Wettswil a.A., Abteilung Präsidiales.

 


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Wettswil am Albis:

Gemeinde Wettswil am Albis

Kontaktpersonen

Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Baukommission

Dominik Pfefferli

Gemeindeschreiber

Primarschulpflege

Karin Leu Peter

Leiterin Schulverwaltung

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Stallikon-Wettswil

Anja Winiger

Sekretariat

Wie entschädigt Wettswil am Albis die Tätigkeit in einer Behörde?


Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.

In den Besoldungsverordnungen (BVO) erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.

Wie sehen die konkreten Aufgabenbereiche des Gemeinderats aus?