Darum braucht dich Birmensdorf

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Birmensdorf 2022 ihre Behörden neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren.

Politische Gemeinde, Schulgemeinde sowie Kirchgemeinden Erneuerungswahl der Mitglieder für die Amtsdauer 2022 – 2026

Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022–2026 für den 27. März 2022 angeordnet. Gestützt auf die Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinden und der Kirchgemeinden sind an der Urne zu wählen:

Diese Behörden werden gewählt

Politische Gemeinde Birmensdorf    
• 6 Gemeinderäte und dessen Präsidentin/Präsident 7 MitgliederInnen
• 5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidentin/Präsident 6 MitgliederInnen
• 4 Mitglieder der Sozialbehörde 4 MitgliederInnen
• 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren
Präsidentin/Präsident
6 MitgliederInnen
Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch    
• 5 Mitglieder der Sekundarschulpflege und deren
Präsidentin/Präsident
6 MitgliederInnen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Birmensdorf-Aesch    
• 7 Mitglieder der Kirchenpflege und deren
Präsidentin/Präsident
8 MitgliederInnen
Römisch-katholische Kirchgemeinde Birmensdorf
(umfasst die Gemeinden Aesch, Birmensdorf und Uitikon)
   
• 5 Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin/
Präsident
6 MitgliederInnen
• 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren
Präsidentin/Präsident
6 MitgliederInnen

Wahltermin

Sonntag, 27. März 2022


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Birmensdorf:

Gemeinde Birmensdorf

Kontaktperson

Céline Denzler

Gemeindeschreiberin

Gemeinde Birmensdorf

Informationen zur Kandidatur

In Anwendung der Bestimmungen der Gemeindeordnungen der erwähnten Gemeinden sowie § 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens am Mittwoch, 8. Dezember 2021, beim Gemeinderat Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat
muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die
Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.


Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der jeweiligen Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Birmensdorf (Telefon 044 739 12 10, E-Mail gemeinde@birmensdorf.ch) erhältlich und können von der
Website birmensdorf.ch heruntergeladen werden.


Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich der Erneuerungswahl der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinden ist der Rekurs einzureichen an den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon; bezüglich der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde ist der Rekurs an die Bezirkskirchenpflege Dietikon, Hofackerstrasse 9, 8952 Schlieren; bezüglich der Römisch-katholischen Kirchgemeinde an die Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001 Zürich.

Die Funktionsbeschreibungen der einzelnen Ämter halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen und mit welchem Zeitaufwand Sie ungefähr zu rechnen haben.