Darum braucht dich Mönchaltorf

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Mönchaltorf im Jahr 2026 ihre Behörden neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren.

Diese Behörden werden gewählt

An der Urne zu wählende Behörden

Gemeinderat 6 Mitglieder inkl. Präsidium
Schulbehörde 5 Mitglieder inkl. Präsidium
Sozialbehörde 4 Mitglieder
Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder inkl. Präsidium

Wahltermin

Sonntag, 8. März 2026

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026

Gemeinde Mönchaltorf

Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren

Ein Behördenamt in Mönchaltorf

Für ein Behördenamt in der Gemeinde Mönchaltorf können Sie sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren.

Ihre Kandidatur reicht entweder die Partei für Sie ein oder Sie selbst – zusammen mit den Unterschriften von mindestens 15 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Mönchaltorf, die Ihre Kandidatur bestätigen und unterstützen.

Die politischen Parteien in Mönchaltorf


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Mönchaltorf:

Gemeinde Mönchaltorf

Kontaktperson

Cornelia Müller

Gemeindeschreiberin

Gemeinde Mönchaltorf

Aufgabenbereich und Entschädigung

Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Mönchaltorf?

Die Funktionsbeschreibungen der einzelnen Ämter halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen. In der Organisationsverordnung legt der Gemeinderat seine Führungsgrundsätze, die Grundsätze zur Geschäftsführung der Behörden, seine interne Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen der unterstellten Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie die Organisation und Kompetenzen der Verwaltung fest.

Für die Exekutivämter im Gemeinderat gibt es detaillierte Funktionsübersichten, in denen auch ein ungefährer Zeitaufwand enthalten ist.

Wie entschädigt Mönchaltorf die Tätigkeit in einer Behörde?

Entschädigungsreglement Gemeindebehörden Mönchaltorf

Das Milizsystem lebt von der freiwilligen, ehrenamtlichen und teils nebenberuflichen Tätigkeit von Behördenmitgliedern, die sich mit grossem Engagement und Verantwortung für das Wohl der Gemeinde einsetzen. Diese Arbeit erfordert nicht nur viel Zeit und Energie, sondern auch ein hohes Mass an Fachkenntnis, Entscheidungsvermögen und die Bereitschaft, sich kontinuierlich in ein breites Spektrum von kommunalen Aufgaben einzuarbeiten. Auch die Verantwortung, die mit der Wahrnehmung öffentlicher Ämter verbunden ist, wird oftmals unterschätzt.

Mit einer angemessenen Entschädigung soll nicht nur eine faire und gerechte Anerkennung der geleisteten Arbeit stattfinden, sondern auch ein Signal gesetzt werden, dass die politische Arbeit auf kommunaler Ebene wertgeschätzt und als essentiell für die Funktion der Gesellschaft anerkannt wird. Es geht hierbei nicht um eine blosse Entlöhnung, sondern um eine faire Würdigung des politischen Engagements, das die Grundlage für die Entwicklung und den Erfolg unserer Gemeinde bildet.

Im Entschädigungsreglement für die Gemeindebehörden der Gemeinde Mönchaltorf erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden. Die Ansätze sollen per 1. Juli 2026 erhöht bzw. neu festgelegt werden. Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 beschliesst über die geplanten Anpassungen im Entschädigungsreglement für die Gemeindebehörden. Hier erfahren Sie mehr.