Darum braucht dich Russikon

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Russikon 2022 ihre Behörden neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat 6 Mitglieder (inkl. GemeindepräsidentIn)
Schulpflege 5 Mitglieder (inkl. SchulpräsidentIn/gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates)
Gesellschaftskommission 4 Mitglieder
Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder (inkl. RPK-PräsidentIn)
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege 7 Mitglieder (inkl. PräsidentIn)

Wahltermin

Sonntag, 27. März 2022

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 15. Mai 2022

Gemeinde Russikon

Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren

Ein Behördenamt in Russikon

Für ein Behördenamt in der Gemeinde Russikon können Sie sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren.

Ihre Kandidatur reicht entweder die Partei für Sie ein oder Sie selbst. Die Erneuerungswahlen der politischen Gemeinde an der Urne werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Auf diesem Beiblatt sind alle vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt.


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Russikon:

Gemeinde Russikon

Kontaktperson

Marc Syfrig

Gemeindeschreiber

Gemeinde Russikon

Aufgabenbereich und Entschädigung

Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Russikon

Die Funktionsbeschreibungen der einzelnen Ämter halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen und mit welchem Zeitaufwand Sie ungefähr zu rechnen haben. Aufgrund der neuen Gemeindeordnung - welche im Sommer 2022 in Kraft tritt - erfolgen verschiedene Anpassungen und neue Zuteilungen.

Wie entschädigt Russikon die Tätigkeit in einer Behörde?

Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.

Die Entschädigungsverordnung der Gemeinde Russikon wird aktuell überarbeitet. An der Gemeindeversammlung vom 21. März 2022 wird über die neue Entschädigungsverordnung abgestimmt. Im Zusammenhang mit den Anpassungen der kantonalen und kommunalen gesetzlichen Grundlagen und den neu ausgerichteten Führungs- und Organisationsstrukturen der Gemeinde überprüfte der Gemeinde­rat die kommunalen Entschädigungen auf ihre Angemessenheit. Dabei zeigte sich, dass eine Neuausrich­tung und massvolle Erhöhung der Entschädigungen angezeigt ist und zudem neue vollziehende Regelun­gen mehr Einheitlichkeit und Transparenz in Entschädigungsfragen schaffen.

Die Entschädigungen erfolgen zukünftig grösstenteils in Form von jährlichen, zum Teil Aufwandbezoge­nen Pauschalen, die Entschädigung mit Tag- und Sitzungsgeldern ist nur noch für Einzelfälle vorgesehen.

Die Ausarbeitung der neuen Entschädigungsverordnung erfolgte unter Einbezug der Schulbehörde, der Rechnungsprüfungskommission und der Funktionäre bzw. der Funktionärinnen der Feuerwehr. Frühere Anpassungen der Entschädigungen, geänderte Rahmenbedingungen bei der Behördentätigkeit und das Bedürfnis nach einer angemessenen, aufgaben- und aufwandbezogenen Entschädigung wurden berück­sichtigt. Vorgesehen sind folgende Entschädigungen (unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung):

Gemeinderat (total CHF 241'000.00)
- Gemeindepräsidium CHF 50'000.00
- Schulpräsidium CHF 45'000.00
- Mitglieder (5 x) CHF 17'000.00
- Zulage Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin (1 x) CHF 1’000.00
- Ressortschädigung insgesamt (exkl. Präsidien) CHF 60’000.00

Schulpflege (exkl. Präsidium) (total CHF 89'000.00)
- Mitglieder (4x) CHF 12'000.00
- Zulage Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin CHF 1'000.00
- Ressortentschädigung Mitglieder insgesamt CHF 40'000.00

Gesellschaftskommission (exkl. Präsidium)
- Entschädigung Mitglieder insgesamt CHF 16’000.00

Rechnungsprüfungskommission (total CHF 20'000.00)
- Präsidium CHF 6’000.00
- Aktuar bzw. Aktuarin CHF 5’000.00
- Übrige Mitglieder (3 x) CHF 3’000.00

Hier finden Sie die aktuell gültige Verordnung über die Behördenentschädigung. Darin können Sie entnehmen welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden aktuell (Legislaturperiode 2018-2022) ausgerichtet werden.