
Darum braucht dich Oberweningen
Die Behörden sind auf gute Kandidatinnen und Kandidaten angewiesen
Oberweningen aktiv mitgestalten
Die Schweiz ist auf dem Miliz-Gedanken aufgebaut - ein System das sich bewährt. Aber es funktioniert nur, wenn sich geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die öffentlichen Ämter zur Verfügung stellen.
Die Motive für eine Kandidatur sind unterschiedlich: die einen möchten Oberweningen aktiv mitgestalten, andere möchten der Allgemeinheit ganz generell etwas zurückgeben und wieder andere reizt die Erfahrung, etwas Neues auszuprobieren.
Eine Gemeinde funktioniert dann gut, wenn der Gemeinderat aus unterschiedlichen Menschen zusammengesetzt ist, die alle ihre Lebenserfahrung mitbringen und bereit dazu sind, in einem Team eng zusammenzuarbeiten und für das eigene Ressort Verantwortung zu übernehmen.
Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Oberweningen 2026 ihren Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren.
Diese Behörden werden gewählt
Gemeinderat | 5 | Mitglieder |
Rechnungsprüfungskommission | 5 | Mitglieder |
Schulpflege Wehntal | 7 | Mitglieder |
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege | 7 | Mitglieder |
Wahltermin
Sonntag, 8. März 2026
Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026
Gemeinde Oberweningen
Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren
Ein Behördenamt in Oberweningen
Für ein Behördenamt in der Gemeinde Oberweningen, der Schulpflege oder der Kirchenpflege Wehntal können Sie sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren. Die meisten Behördenmitglieder sind aktuell parteilos.
Um Ihre Kandidatur müssen Sie sich selber kümmern, es kann aber sein, dass Sie Ihre Partei bei der Unterschriftensammlung unterstützt.
Gemeinderat und RPK
Wenn Sie ein Amt als Gemeinderätin oder Gemeinderat oder als RPK-Mitglied anstreben, dann müssen Sie Unterschriften von mindestens 15 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern von Oberweningen einreichen.
Fragen zu den Aufgaben eines Gemeinderates / einer Gemeinderätin beantwortet Ihnen der amtierende Gemeindepräsident Beat Aeschbacher gerne. Sie können aber auch ein beliebiges Mitglied des Gemeinderates kontaktieren. Die Kontaktangaben finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Fragen zu den Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission beantwortet Ihnen der Präsident der RPK, Nicholas Opnenshaw-Blower, 044 888 63 26 gerne.
Sie können sich mit Fragen aber auch an den Gemeindeschreiber Kaspar Zbinden, 044 857 10 12, kaspar.zbinden@oberweningen.ch wenden, er kann Ihnen sowohl zum Gemeinderat, als auch zur RPK Fragen beantworten.
Schulpflege
Als Kandidatin / Kandidat für die Schulpflege benötigen Sie 15 Unterschriften. Die Unterschriften können von Stimmberechtigten aus allen vier Politischen Gemeinden der Schulgemeinde stammen.
Fragen zu den Aufgaben einer Kirchenpflegerin / eines Kirchenpflegers, die Entschädigung und weiterer Themen beantwortet Ihnen die Präsidentin der Schulpflege Wehntal Barbara Franzen. Die Kontaktangaben finden Sie auf der Homepage der Schulpflege.
Kirchenpflege
Für eine Kandidatur für die reformierte Kirchenpflege müssen Sie reformiert sein und 15 Unterschriften von reformierten Stimmberechtigten, die ebenfalls alle im Wehntal stimmberechtigt sind, vorlegen.
Fragen zu den Aufgaben einer Kirchenpflegerin / eines Kirchenpflegers, der Entschädigung und weiteren Themen beantwortet Ihnen die Präsidentin der Kirchenpflege Susanne Weiss-Fisler. Die Kontaktangaben finden Sie auf der Homepage der Kirche.
Die politischen Parteien in Oberweningen
Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Oberweningen:
Gemeinde Oberwenignen
Kontaktperson
Kaspar Zbinden
Gemeindeschreiber
Gemeinde Oberweningen
Aufgabenbereich und Entschädigung
Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Oberweningen?
Jede Gemeinderätin / jeder Gemeinderat nimmt an allen Gemeinderatssitzungen teil. Im Normalfall finden diese Sitzungen alle 2 Wochen statt und dauern ca. 2 Stunden. Je nach Geschäftslast kann eine Sitzung auch kürzer oder länger sein.
Dazu ist jede Gemeinderätin / jeder Gemeinderat für mindestens ein Ressort zuständig und zeichnet dafür verantwortlich. Je nach Ressort kann das zusätzliche Sitzungen (z.B. Baukommission, Absprachen mit dem Sozialdienst, Delegierte des Spitals, Delegierter der Feuerwehr etc.) bedingen. Zu jeder Sitzung gehört ein Aktenstudium (mehrheitlich digital) und Vorbereitung, denn die Gemeinderäte haben in der Behörde Stimmpflicht und müssen sich deshalb zu jedem Traktandum eine Meinung bilden können. Wichtig ist ausserdem die gegenseitige Information und der regelmässige Kontakt mit der Gemeindeverwaltung. Je nach Ressort fallen auch unterschiedlich viele Rechnungen an, die zur Zahlung freigegeben werden müssen. Eine regelmässige Kontrolle über den Stand der Ausgaben im Vergleich zum Budget ist ebenfalls wichtig.
Es gibt keine freie Wahl des Ressorts, der Gemeinderat legt an seiner ersten Sitzung für die gesamte Amtsperiode fest, welche Gemeinderätin / welcher Gemeinderat für welches Ressort zuständig ist. Dabei wird auf persönliche Erfahrung Rücksicht genommen. Dienstältere Gemeinderäte haben bei der Zuteilung der Ressorts nach dem Anciennitätsprinzip Vorrang vor den frischgewählten Gemeinderäten. Das Prädsidium wird von den Stimmberechtigten festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Geschäftsreglement.
Hier finden Sie die Ressortsbeschreibungen:
Wie entschädigt die Gemeinde Oberweningen die Tätigkeit in einer Behörde?
Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.
In der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Oberweningen (EVO) erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.