
In Dielsdorf wird gewählt
Die Dielsdorferinnen und Dielsdorfer wählen im 2022 ihre Behörden neu, für die nächste Amtsdauer von vier Jahren. Diverse bisherige Behördenmitglieder treten wieder an, einzelne treten zurück. Haben Sie Interesse zu kandidieren? Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Diese Behörden werden gewählt
Gemeinderat | 7 | Mitglieder |
Rechnungsprüfungskommission | 5 | Mitglieder |
Primarschulpflege | 5 | Mitglieder |
Sekundarschulpflege Dielsdorf Regensberg Steinmaur | 5 | Mitglieder |
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege | 5 | Mitglieder |
Wahlbüro | 14 | Mitglieder |
Wahltermin
27. März 2022
Allfälliger 2. Wahlgang: 15. Mai 2022
Gemeinde Dielsdorf
Wie kandidiere ich?
Ein Behördenamt in Dielsdorf
Ob Sie parteilos oder Parteimitglied sind - alles ist möglich, um zu kandidieren. In der Regel werden die Kandidaturen direkt von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eingereicht.
Bei einigen Behörden sind Unterschriften von 15 Stimmberechtigten einzureichen, die Ihre Kandidatur bestätigen und unterstützen. Bei anderen Behörden genügt das Ausfüllen eines Formulars mit den eigenen Angaben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf einem Beiblatt zur Wahl aufgeführt.
Die politischen Parteien in Bezirk und Region
Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Dielsdorf:
Gemeinde Dielsdorf
Kontaktperson
Nando Nussbaumer
Gemeindeschreiber
Gemeinde Dielsdorf
Aufgabenbereiche und Entschädigung
Aufgaben eines Behördenmitglieds
Die Themen, mit denen sich die Dielsdorfer Behörden beschäftigen, sind spannend und vielseitig. Je nach Behörde und Ressort stehen andere Lebensbereiche im Fokus.
Für nähere Informationen und Ausführungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und stellen Kontakte zu den Präsidentinnen und Präsidenten der Behörden her.
Entschädigungen von Behördenmitgliedern
Klar: Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.
Jede Gemeinde in Dielsdorf hat die Entschädigung ihrer Behördenmitglieder separat geregelt. Gerne stellen wir für Sie bei Fragen Kontakte zu Gemeindeexponenten her.