Die Gemeinde Weiningen braucht genau DICH!

Am 8. März 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Was heisst das konkret?

Bisherige oder neu antretende Personen müssen als Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2026 – 2030 (Beginn: 1. Juli 2026) von den Stimmberechtigten gewählt werden. Doch was wäre eine Wahl ohne engagierte Kandidaten?

Hast du Lust ein interessantes politisches Amt in Weiningen im Milizsystem – also nebenberuflich – auszuüben? Dann könnte dich der konkrete Ablauf für die Erneuerungswahlen im März 2026 interessieren.

Gemäss § 48 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird bei Mehrheitswahlen ein Vorverfahren durchgeführt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben startet das Vorverfahren für die Erneuerungswahlen 2026 bereits am 12. September 2025. Der Ablauf und das nötige Formular „Wahlvorschlag“ werden dann auf unserer Webseite publiziert.

Der Ablauf kurz und knapp:

Damit eine Aufführung deines Namens auf dem Beiblatt möglich ist, musst du bis spätestens am 23. Oktober 2025, 08.30 Uhr, deinen Wahlvorschlag bei der Gemeinde Weiningen, Abteilung Präsidiales, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, abgeben. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit zivilrechtlichem Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Weiningen mittels Unterschrift unterstützt werden. Auf einem Wahlvorschlag dürfen nicht mehr Personen aufgeführt sein, als Sitze für die jeweilige Behörde zu vergeben sind und die Personen, die dich unterstützen, dürfen je Behördenwahl nur einen Wahlvorschlag unterstützen bzw. nur ein Formular unterschreiben.

Nach Abgabefrist und Kontrolle der Wahlvorschläge werden die Kandidaturen publiziert und eine Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher der Vorschlag geändert, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser Frist werden die definitiven Wahlvorschläge erneut publiziert.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat 6 Mitglieder inkl. Präsidium
Primarschulpflege 5 Mitglieder inkl. Präsidium
Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder inkl. Präsidium

Wahltermin

Sonntag, 8. März 2026

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026

Gemeinde Weiningen

Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren

Ein Behördenamt in Weiningen

Für ein Behördenamt in der Gemeinde Weiningen kannst du sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren.

Die Kandidatur reicht entweder die Partei für dich ein oder du selbst, zusammen mit den Unterschriften von mindestens 15 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Weiningen, die deine Kandidatur bestätigen und unterstützen.

Die politischen Parteien in Weiningen


Hier erfährst du mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Weiningen:

Gemeinde Weiningen

Kontaktperson

Bruno Persano

Gemeindeschreiber

Gemeinde Weiningen

Aufgabenbereich und Entschädigung

Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Weiningen?

Wichtige Informationen für die Ausübung eines Behördenamts in Weiningen findest du im Organisationsreglement.

Wie entschädigt Weiningen die Tätigkeit in einer Behörde?

Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.

In der Entschädigungsverordnung und der Vollzugsverordnung zur Entschädigungsverordnung der Gemeinde Weinigen erfährst du, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.